Generell muss die Estrich - Feuchte mit einem Messgerät ermittelt werden. Auf jeden Fall vorsorglich eine 0,2 mm dicke PE - Folie als Dampfbremse unterlegen (Bahnen mindestens 30 cm überlappen lassen, Überlappung mit Klebestreifen versehen, am Rand wannenförmig hochstehen lassen und nach dem Anbringen der Sockelleiste den Überstand mit einem Messer abtrennen).
Bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecken wird zwischen Hohlraumdämmungen und Dämmstoffauflagen unterschieden. Beide Varianten können mit oder ohne Dämmschichtabdeckung ausgeführt werden, wobei diese Abdeckung begehbar (z.B. Holzwerkstoffplatten oder Dielen) oder nicht begehbar (Weichfaserplatten oder Abdeckbahnen) sein kann. Wird die Dämmschicht kaltseitig abgedeckt, ist je nach Diffusionswiderstand der Abdeckung eine entsprechend dimensionierte warmseitige Dampfbremse anzuordnen und ein Tauwasserschutznachweis zu führen. Dabei gilt als Faustformel, dass die Dampfbremse den 6 - fachen sd - Wert der Abdeckung aufweisen soll. Wie bei Außenbauteilen sind auch die obersten Decken sowie alle Anschlüsse und Durchdringungen zu unbeheizten Spitzböden luftdicht auszuführen. Soll der Spitzboden als Abstellfläche genutzt werden, kann bei der Ausführungsvariante mit Dämmplatten zwischen drei unterschiedlichen Druckfestigkeiten gewählt werden. Bei Verlegeuntergründen aus neuen Massivdecken mit Restfeuchtegehalt ist als Schutz eine feuchtebeständige Dampfbremse zu verwenden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Tischlerkatalog auf den Seiten 100 - 107.